Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Fotograf Auftragsarbeiten Bilder und Veranstaltungen Workshops, Modelshaings, Locationsharings, Fotocamps, Gerätemiete ...

Nachfolgend soll die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer (Workshops, Locationsharings, Modelsharings, Fotoevents und Camps sowie Coachings) bzw. Kunden (Auftraggeber für Fotoarbeiten, Prints und Miete) und Fototaker verbindlich geregelt werden. Der Teilnehmer bzw. Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.


1. Gegenstand

Gegenstand von Fototaker ist das Angebot und die spätere Durchführung von Fotoarbeiten und Dienstleistungen im Bereich der Fotografie sowie Veranstaltungen rund um die Fotografie. Diese sind Fotoarbeiten, Fotodrucke,  Location- und Modelsharings, Workshops, Fotowochenenden, Fotoreisen, Einzelcoachings sowie Firmen- bzw. Gruppenseminare. Die Zielgruppe sind alle fotografisch interessierten Personen und Personen die Fotos benötigen.


2. Geltung

2.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Leistungen und Angebote von Fototaker, gleich in welcher Form oder in welchem Medium.
2.2 Wenn der Kunden und Teilnehmer den AGB widersprechen will, so muss er dies in der Schriftform bei der Anmeldung im Feld „Bemerkungen“ angeben.
2.3 Abweichenden Bedingungen von Kunden oder Teilnehmern werden hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Schriftform getroffen werden.
2.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Schriftform getroffen werden.
2.5 Wer sich zu einem Angebot von Fototaker als Kunde oder Teilnehmer anmeldet erkennt diese AGB (Stand 01.10.2012) an.


3. Nebenabreden

Alle Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen durch Fototaker schriftlich anerkannt werden.


4. Vertragspartner

Vertragspartner für Auftragsarbeiten oder Veranstaltungen von Fototaker ist Frank Rademacher.


5. Annahme von Aufträgen und Anmeldung zu Veranstaltungen

Die Annahme eines  Auftrages / die Bestätigung einer Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt per Mail. Bei Veranstaltungen, die über topfotoevets.de abgewickelt werden, gelten die dortigen Geschäftsbedingungen. Durch den Zugang einer Bestätigungsmail des Auftrages oder der Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber / Teilnehmer und Fototaker als Veranstalter über die Teilnahme an der gewählten Veranstaltung zustande. Weiterhin wird die Zahlung der Veranstaltungsgebühr und die Auftragssummen bei Druckaufträgen und Prints sofort fällig. Einen Anspruch auf eine Leistung entsteht erst nach Geldeingang.

6. Persönlichkeitsrechte

Bei Veranstaltungen von Fototaker können evtl. für unsere Eigenwerbung Ton-, Video-, Film- und/oder Fotoaufnahmen angefertigt werden, die Teilnehmer zeigen – so genannte „makings off“. Der Teilnehmer stimmt der späteren Verwendung dieses Materials durch Fototaker ausdrücklich zu und verzichtet in diesen Fall auf das Recht am eignen Bild. Sollte ein Teilnehmer dennoch aus irgendwelchen Gründen gegen eine Veröffentlichung sein, so kann dieser einen entsprechenden Widerruf per Mail an Fototaker.de schicken, der dann bestätigt wird. Sollten bei einer Auftragsarbeit Aufzeichnungen entstehen, wird dies im Vorfeld dem Auftraggeber angezeigt.


7. Anrecht und Widerrufsrecht von Teilnehmern

7.1 Unser Rabattsystem und unsere Gutscheine sind nicht übertragbar und werden nicht ausgezahlt.
7.2 Jeder Teilnehmer hat ein Anrecht, dass die Auftragsarbeit oder Veranstaltung so ausgeführt wird, wie sie durch Fototaker angeboten wird. Bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme hat der Auftraggeber oder Teilnehmer kein Anrecht auf die Erstattung der Veranstaltungsgebühr bzw. des vereinbarten Auftragshonorars.
7.3 Es besteht kein Anrecht vom Teilnehmer
a) auf die Durchführung einer Veranstaltung.
b) auf die Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Dozenten/Veranstaltungsleiter.
c) bei Workshops auf ein bestimmtes Model.
Fototaker wird immer bemüht sein, die Veranstaltungen, wie ausgeschrieben, durchzuführen.
Bei Auftragsarbeiten besteht die Möglichkeit, dass Fototaker von anderen Fachkundigen unterstützt oder vertreten wird.
7.4 Ein Widerruf durch den Kunden / Teilnehmer ist ausgeschlossen, wenn eine Auftragsarbeit erstellt worden ist oder die Veranstaltung stattgefunden hat und damit die Leistung von Fototaker bereits erbracht wurde.
7.5 Nach Zustandekommen des Vertrages durch Auftragserteilung oder Anmeldung ist grundsätzlich ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich.
7.6 Wenn ein Teilnehmer später aus persönlichen Gründen nicht am gebuchten Veranstaltungstermin teilnehmen kann, so ist die Teilnahme an einem anderen Termin möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl von dieser Veranstaltung dadurch nicht unterschritten wird. Ebenso besteht die Möglichkeit die Anmeldung auf eine andere Ersatzperson zu übertragen. Dies bedarf jedoch immer einer entsprechenden Absprache mit Fototaker.
7.7 Wenn eine Auftragsarbeit aus persönlichen Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen nicht durchgeführt werden kann, ist eine Verschiebung ggf. mit Zustimmung von Fototaker möglich. Immer sind bereits vereinbarte Fremdkosten (Mieten, Ticketes, Ausfallzeiten von externen Dienstleistern wie Make Up Artist´s usw.)  + 10 %  Verwaltungs- und Organisationszuschlag zu erstatten. Bei einer Verschiebung von weniger als 14 Tagen vor dem Ausführungstermin ist zusätzlich eine Pauschale von 200 Euro der netto Auftragssumme zu erstatten. Dies gilt auch für sogenannte TfP Shootings, sollten diese in Ausnahmefällen vereinbart sein.
7.8 Druckaufträge und Prints sind mit Auftragserteilung nach Vorlage einer Rechnung vor deren Ausführung zu bezahlen.


8. Voraussetzungen für die Teilnahme

8.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung (Größe, Alter, Gesundheitszustand) voraus. Nur wer zum Zeitpunkt der Veranstaltung volljährig ist erfüllt die Voraussetzungen zur Teilnahme. Nach erfolgter Buchung ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass er die vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
8.2 Sollten im Rahmen einer Veranstaltung Model(s) von Fototaker zur Verfügung stehen, so unterzeichnet jeder Teilnehmer den Modelvertrag von Fototaker.
8.3 Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Evtl. muss der Teilnehmer vorher noch zusätzlich eine Haftungsübernahmeerklärung unterschreiben (z.B. Locationsharings)
8.4 Bei Auftragsarbeiten, wo die zu fotografierende Person unter 18 Jahren ist, ist immer ein Erziehungsberechtigter mitzubringen.
8.5 Fototaker erhält bei Aufträgen von gewerblichen Auftraggebern das Recht diese als Referenz zu nutzen.


9. Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen

9.1 Viele Veranstaltungen enthalten eine maximale und minimale Teilnehmerzahl. Die Teilnehmerzahl wird nach Ermessen des Veranstalters festgesetzt. Sollte die maximale Teilnehmerzahl nach Ermessen des Veranstalters überschritten werden, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Zahlungseingänge über die Teilnahme.
9.2 Für viele Veranstaltung muss auch eine Mindestteilnehmerzahl erreicht werden, damit sie aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt stattfinden kann. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so findet diese Veranstaltung im Regelfall auch nicht statt.
9.3 Sollte trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung durchgeführt werden, so kann Fototaker bei gleicher Veranstaltungsgebühr die Veranstaltungsdauer kürzen oder den Veranstaltungsablauf anpassen.
9.4 Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Fototaker bestehen nicht.

 

10. Schlechtwetterregelung

Manche Auftragsshootings /  Veranstaltungen hängen leider auch vom Wetter ab. Grundsätzlich versuchen wir witterungsbedingte Absagen zu vermeiden. Bei Auftragsarbeiten wird Fototaker versuchen alternative Shootinglocations vorzuschlagen. Änderungen vom Ablauf der Veranstaltung liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich von Fototaker. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung aufgrund dieser Umstände wird nach einer Alternative gesucht.


11. Leistungsänderung und Rücktrittsrecht von Fototaker

11.1 Fototaker kann nicht ohne besonderen Grund von Veranstaltungen zurücktreten.
11.2 Inhaltliche Abweichungen und Änderungen bei Auftragsarbeiten / Veranstaltungen nach Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und den Sinn der Veranstaltung nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen werden dem Teilnehmer nach Kenntniserlangung durch Fototaker mitgeteilt.
11.3 Bei der Durchführung der Auftragsarbeit / Veranstaltung steht es Fototaker oder seinem Vertreter oder dem Veranstaltungsleiter frei, den Inhalt den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmer, des Auftraggebers und den Gegebenheiten vor Ort  anzupassen, sofern das Ziel der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird oder die Abwicklung hierdurch deutlich sicherer wird.
11.4 Ein Rücktritt von Fototaker erfolgt dann, wenn
a) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b) Models kurzfristig ausfallen und nicht durch andere Models ersetzt werden können.
c) ein Geschäftspartner von Fototaker kurzfristig eine Absage erteilt.
d) der Veranstaltungsleiter ausfällt
e) kein Ersatzteammitglied einspringen kann
f) vom Auftraggeber kurzfristig wesentliche Änderungen gewünscht werden


12. Kündigungsrecht von Fototaker gegenüber einem Teilnehmer

12.1 Fototaker oder der Veranstaltungsleiter kann aus wichtigem Grund einem Auftraggeber / Teilnehmer fristlos kündigen,
a) wenn dieser Teilnehmer den Ablauf einer Veranstaltung stört
b) wenn dieser Teilnehmer trotz Ermahnung gegen die Hausordnungen oder Auflagen der jeweiligen Location verstößt
c) wenn die Fortsetzung der Veranstaltung mit diesem Teilnehmer aus bestimmten Gründen für andere Teilnehmer oder Models unzumutbar ist.
12.2 Bei besonders starkem Fehlverhalten eines Teilnehmers bedarf es keiner vorherigen Ermahnung. Bei und nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch Fototaker oder dem Veranstaltungsleiter erfolgt keine Kostenerstattung.


13. Datenschutz

Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten der Kunden können gespeichert werden. Weitere Details finden Sie un unserer Datenschutzerklärung.


14. Urheberrecht

Alle Inhalte dieser Webseite sowie die eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Ohne schriftliche Einverständniserklärung von Fototaker dürfen keine Inhalte dieser Webseite (z.B. Lehrmaterialien, Handouts, Texte, Fotos, Videos usw.) durch andere für kommerzielle Zwecke genutzt, geändert, vermietet, verkauft, vertrieben oder umgestaltet werden.


15. Gewährleistungsausschluss zur Nutzung der Website

Die Nutzung dieser Website und das herunterladen von Inhalten und damit evtl. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten erfolgt auf eigenes Risiko. Dies betrifft auch den Verlust von Daten.


16. Haftung & Zahlung

16.1 Fototaker ist bemüht, für alle Auftragsarbeiten / Veranstaltungen richtige Informationen zur Verfügung zu stellen. Dennoch übernimmt Fototaker keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
16.2 Fototaker haftet nicht für Schäden, die von Auftraggebern / Teilnehmern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder durch das Nichteinhalten von Vorgaben verursacht werden. Den Nachweis muss im Streitfall der Teilnehmer führen.
16.3 Sollte eine Veranstaltung von Fototaker nicht stattfinden zu der der Teilnehmer bereits im Vorfeld die Veranstaltungsgebühr bezahlt hat wird ihm ein Alternativtermin angeboten oder er bekommt die komplette Veranstaltungsgebühr zurückerstattet.
16.4 Rückerstattungen von Veranstaltungsgebühren können in der Regel nur per Rücküberweisung auf das Bankkonto erfolgen.
16.5 Auftragsarbeiten sind mit der Erbringung der Leistung zu bezahlen, anfallende Mieten und weitere Nebenkosten sind bei Auftragserteilung  zu bezahlen.Teilnehmergebühren bei Workshops, Locationsharings, Modelsharings, Fotoevents und Camps sowie Coachings werden bei einer Anmeldung bis zu 8 Wochen vor dem Event mit Zugang der Zahlungsaufforderung innerhalb einer Woche fällig.Bei späteren Anmeldungen werden die Gebühren direkt mir Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Plätze werden erst nach Eingang der Gebühr in der Reihenfolge der Geldeingänge fest vergeben. Eine Teilnahme ohne das der Geldeingang auf unserem Konto bestätigt wurde ist nicht möglich. 
16.6 Fototaker haftet nicht für entstandene zusätzliche Kosten z.B. für Flugtickets, Übernachtung, Arbeitsausfall, Modelhonorar usw..
16.7 Fototaker haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Ansprüche
16.8 bei Druckaufträgen und bei Fototaker gekauften Prints gilt die Leistung mit ordnungsgemäßen Versand als erbracht.
16.9 bei Fototaker gekaufte Prints dürfen in keiner Form weiter vervielfältigt oder verbreitet werden.


17. Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Veranstaltungen oder Auftragsarbeiten im Ausland.
17.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen immer zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17.3 Gerichtsstand ist Heinsberg.


18. Salvatoresche Klausel

18.1 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen sollte.
18.3 In einem Streitfall verpflichten sich beide Parteien die ungültige Bestimmung durch eine dem ursprünglichen Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Stand Mai 2018